In vielen modernen Gebäuden wird das Raumklima, wie Temperatur, Feuchte und Luftqualität durch Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) bestimmt. Hygienemängel an RLT-Anlagen können für die Raumnutzer jedoch beträchtliche Gesundheitsrisiken zur Folge haben. Die Betreiber stehen daher gemäß Arbeitsschutzgesetz §4, ArbStättV und Betriebssicherheitsverordnung in der Pflicht, den hygienegerechten Betrieb und Instandhaltung ihrer RLT-Anlagen zu gewährleisten. Dies betrifft alle Zuluft-Anlagen sowie auch Abluft-Anlagen, welche durch Umluft-Beimischung die Zuluft-Qualität beeinflussen.
Die Richtlinie VDI 6022 "Hygienische Anforderungen an raumlufttechnische (RLT) Anlagen" regelt die hygienischen Anforderungen an Wartung, Inspektion und Reinigung von Lüftungsanlagen. Der Zustand von RLT-Anlagen muss regelmäßig, in periodischen Abständen, kontrolliert werden, so dass die hygienisch einwandfreie Zuluftqualität gewährleistet ist. In der VDI 6022 sind Zeiträume festgelegt, in denen die hygienische Inspektion und Kontrolle zu erfolgen hat:
In der VDI 6022 Tabelle 6 sind Art, Umfang und Zeitintervalle der durchzuführenden Kontrolltätigkeiten für die verschiedenen Anlagenbauteile aufgeführt.
Zum Beispiel:
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