Seit dem 01.01.2020 ist der Einsatz aller ungebrauchten Kältemittel (Neuware) mit einem GWP-Wert* > 2.500 für das Inverkehrbringen von Neuanlagen und auch zu Service- und Wartungszwecken verboten. Bisher häufig verwendete Kältemittel, wie R404A (GWP 3922) und R507 (GWP 3985), fallen ebenfalls unter die Verbotsfristen der F-Gase-Verordnung (EU) 517/2014.
Für bestehende Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen sind bis zum Jahr 2030 nur noch aufbereitete bzw. recycelte F-Gase mit einem GWP-Wert > 2.500 bei der Instandhaltung erlaubt. Die Verwendung von Neuware der betroffenen Kältemittel ist auch für Serviceeinsätze verboten. Betreiber von R404A-Anlagen sollten sich rechtzeitig über die Umstellung der Anlagen auf ein Low-GWP-Kältemittel informieren, denn Engpässe bei der Versorgung mit regeneriertem R404A-Kältemittel sind zu erwarten.
DKA empfiehlt, die Kältemittelumstellung schnellstmöglich durchführen zu lassen.
Das Verbot von R404A-Neuware für die Instandhaltung gilt nicht bei:
Natürliche Kältemittel, wie Kohlendioxid, Propan, Isobutan und Ammoniak, sind von der F-Gase-Verordnung nicht betroffen.
DKA informiert gern zu Alternativen und Konzepten für Kälte- und Klimaanlagen. Als zertifiziertes Unternehmen berät der DKA über zukunftssichere sowie kosteneffiziente Lösungen.
* GWP - engl. Global Warming Potential -Treibhauspotential